Blog & Aktuelles
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
hier erscheinen meine Beiträge und Informationen rund um das deutsche, polnische und europäische Recht sowie Neuigkeiten aus der juristischen Welt und Mitteilungen über meine aktuellen Tätigkeiten.
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu den Themen, kontaktieren Sie mich bitte direkt!
Viel Spaß beim Lesen!
Marta Fandrey

Eines der ersten Beispiele, auf das ich in Deutschland gestoßen bin, war die Bankgarantie. Wenn ein polnischer Anwalt den Begriff „Bankgarantie“ benutzt, meint er in der Regel eine Zahlungsgarantie auf erstes Anfordern gem. Art. 81 des polnischen Bankengesetzes. Sagt ein deutscher Anwalt „Bankgarantie“, meint in der Regel eine Bankbürgschaft nach den Vorschriften des BGB über Bürgschaft (§ 765 ff. BGB). Worin besteht der Unterschied zwischen den beiden Institutionen? Für einen Laien mag es ein kleiner Unterschied sein, aber für einen Anwalt ist es absolut wesentlich. Eine Bankgarantie nach dem Bankengesetz ist eine abstrakte Verpflichtung einer Bank, auf Verlangen eines Berechtigten aus der Bankgarantie einen bestimmten Betrag auszuzahlen. In einem solchen Fall prüft die Bank nicht, wie das Verhältnis zwischen den Vertragspartnern aussieht und ob sie die in dem Vertrag festgelegten Verpflichtungen erfüllt haben. Die Bank prüft ausschließlich die vorgelegten Unterlagen, auf deren Grundlage die Garantiesumme ausgezahlt wird. Eine Bürgschaft ist hingegen eine Verpflichtung eines Dritten – an dieser Stelle der Bank – dass er die vertragliche Verpflichtung erfüllt, falls der Schuldner der Verpflichtung nicht nachkommt. Juristen sagen, dass die Verpflichtung des Bürgen einen akzessorischen Charakter hat – sie steht in engem Zusammenhang mit dem durch die Vertragspartner geschlossenen ursprünglichen Vertrag. Dies bedeutet, dass die Bank möglicherweise die Auszahlung der „Garantiesumme“ ablehnen könnte, mit den Einwänden die im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Vertrag (zB. Bauvertrag) stehen. In der Praxis verzichtet die Bank in der Regel im Voraus auf die Einwände, die sich aus dem Vertrag zwischen den Parteien ergeben, und so wird die Bürgschaft in ihren Auswirkungen einer Bankgarantie ähnlich. Dennoch kann es vorkommen, dass die Parteien – polnische und deutsche Unternehmer – einen Vertrag aushandeln, nach dem eine der Sicherheiten eine Bankgarantie sein soll; anschließend wendet sich die Partei, die die Sicherheit stellt, an ihre Bank, die Bank gewährt die Garantie oder Bürgschaft nach den üblichen nationalen Vorschriften, und die andere Vertragspartei möchte diese Sicherheit nicht akzeptieren, weil sie nicht ihren Vorstellungen und der üblichen Praxis entspricht. In solchen Situationen ist es in der Regel möglich, die Situation durch zusätzliche Verhandlungen und Vereinbarungen zu lösen, aber es lohnt sich, sich des Wesens des Problems bewusst zu sein.

Haben Sie per Einschreiben einen großen Umschlag bekommen mit anscheinend amtlicher Korrespondenz? Mit einem fremden Wappen und Stempeln? Alles vielleicht in einer Sprache, die Sie nicht verstehen? Öffnen Sie den Umschlag und schauen Sie sich die Unterlagen an. Ist vielleicht eine Übersetzung in Ihre Sprache beigefügt? Lesen Sie diese. Vergleichen Sie, ob alle Unterlagen übersetzt sind, oder nur einige Teile davon. Stellen Sie fest, wer der Absender ist und worum es sich handelt. Haben Sie tatsächlich Post vom Gericht bekommen, vielleicht eine Klage, sollte die Korrespondenz nicht nur die Klage erfassen, sondern auch Verfügungen und Hinweise des Gerichts. Diese sind sehr wichtig, denn drin stehen Fristen, deren Versäumung dazu führen kann, dass Sie den Gerichtsprozess verlieren. Wichtig ist, dass die beigefügten Übersetzungen nicht amtlich beglaubigt oder gar von einem beeidigten Übersetzer stammen müssen. Es reicht eine einfache, private Übersetzung. Diese kann auch von dem Kläger selbst stammen. Ist gar keine Übersetzung beigefügt, suchen Sie nach dem Formular mit dem Titel: Belehrung des Empfängers über sein Annahmeverweigerungsrecht. Mit diesem Formular können Sie die Annahme der Klage verweigern. Sie müssen dann die Korrespondenz innerhalb einer Woche zurückschicken. Aber damit sind Sie die Klage noch lange nicht los! Wenn Sie die Klage zurückschicken, wird die Korrespondenz von dem Absender übersetzt und erneut mit der Übersetzung an Sie zugestellt. Wichtig: Eine solche Übersetzung kann erhebliche Kosten verursachen! Es könnte für Sie sicherer und günstiger sein, wenn Sie sich direkt mit der Sache auseinandersetzten. Am besten kontaktieren Sie einen Anwalt, der auf Prozessführung in internationalen Sachen spezialisiert ist. Selbst wenn Sie keinen Anwalt beauftragen, kann Ihnen anwaltliche Beratung am Anfang viel Zeit , Geld und Ärger sparen! Rechtsgrundlage: Die Zustellung von gerichtlichen Schriftstücken in der EU erfolgt nach den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten („Zustellung von Schriftstücken“) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates. Der obige Text dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.